Hier ein paar hilfreiche Links mit weiteren Informationen :

www.bast.de                                      Bundesanstalt für Straßenwesen

www.verkehrsportal.de

www.fahrerlaubnisrecht.de

 

 

Fachanwalt für Verkehrsrecht :

www.ra-wirth.de

 

MPU-Gutachterstellen und Abstinenznachweise :

www.tuev-sued.de/mpu

www.ibbk-gmbh.de

www.pima-mpu.de

www.prosecur.com

 

Abstinenznachweise :

www.drogencheck.com

www.dr-rausch-ulm.de

 

 

Für die Anforderungen an die gerichtsverwertbare chemisch-toxikologische Untersuchung wird auf die jeweils aktuellen Richtlinien der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCH2009) verwiesen (vgl. auch Kriterium CTU 3). Zudem muss ein Labor, das Untersuchungen vornimmt, die im Rahmen einer Fahreignungsbegutachtung verwertet werden sollen, nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke akkreditiert sein (www.dakks.de).