Eine MPU kann aus unterschiedlichen Gründen angeordnet werden. Häufig betrifft es Menschen, denen der Führerschein wegen Alkohol‑ oder Drogenkonsum am Steuer entzogen wurde. In diesen Fällen müssen Sie nicht nur die MPU absolvieren, sondern in der Regel auch Ihre Abstinenz nachweisen. Dafür untersucht ein zugelassenes Labor Urin‑ oder Haarproben auf Stoffwechselprodukte, die nach Alkohol‑ oder Drogenkonsum entstehen. Da Abstinenz nur durch dauerhaftes Verzichten belegt werden kann, reicht eine einzelne Probe nicht aus. Je nach Vorgabe sind Nachweise über 6, 12 oder 15 Monate erforderlich.
Wurde der Führerschein wegen Alkohol oder Drogen entzogen, ist eine MPU ohne Abstinenznachweis meist nicht möglich. Bei Alkohol gibt es jedoch Ausnahmen: Wenn Ihnen zugetraut wird, künftig kontrolliert trinken zu können, kann die MPU auch ohne Abstinenz bestehen werden.
Wurde der Führerschein aus anderen Gründen entzogen – etwa wegen zu vieler Punkte in Flensburg – spielt die Abstinenzfrage in der MPU in der Regel keine Rolle.